Speziell im Roadside-Bereich bieten Outdoor LED Walls eine einzigartige Möglichkeit, Werbung und Informationen auf eindrucksvolle Weise zu präsentieren. Doch die Sicherheit im Straßenverkehr darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Verkehrssicherheitsexperte Markus Baur erklärt im Interview, wann eine behördliche Genehmigung samt verkehrstechnischem Gutachten für ein Digital Signage System benötigt wird und welche Vorteile dieses mit sich bringt.
Warum sind RVS-Richtlinien für viele, die ein Digital Signage System installieren wollen, relevant?
Markus Baur: „Die RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) sind ein technisches Regelwerk, das sämtliche Angelegenheiten im Straßenverkehr regelt. Bei Gerichtsverfahren haben sie einen gesetzesähnlichen Charakter. Bei der Installation von Digital Signage Systemen stellen die RVS-Richtlinien sicher, dass der Standort, die Ausführung und der Betrieb dieser Anlagen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs ausüben. Dort definierte Kriterien zur Standortwahl müssen eingehalten werden, um die Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und ein damit verbundenes Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten.“
Wann brauche ich ein verkehrstechnisches Gutachten?
Markus Baur: „Das ist von der genehmigenden Behörde abhängig. Je komplexer die Verkehrsabläufe an einem geplanten Standort sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gutachten verlangt wird.“
Was bringt ein verkehrstechnisches Gutachten?
Markus Baur: „In der Regel die Genehmigungsfähigkeit und eine gewisse Rechtssicherheit, da bei einem ’sauberen‘ Gutachten der Standort verifiziert und für in Ordnung befunden wurde. Im Falle eines Unfalles kann die ‚Schuld‘ nicht ohne weiteres auf die Anlage bzw. deren Betreiber abgewälzt werden. Dann ist der Gutachter in der Pflicht.“
Welche Unterlagen muss man vorlegen?
Markus Baur: „Es braucht den genauen Standort mit Höhe der LED Wall über der Fahrbahn, dem seitlichen Abstand zur Fahrbahn, ob die Videowall bzw. Anlage ein- oder beidseitig bespielt wird, die Größe des Displays, Angaben zu den technischen Daten, Helligkeit sowie der Art der geplanten Sujets.“
Macht es einen Unterschied, wo das System installiert werden soll (z.B. Fußgängerzone, Kreuzungsnähe)?
Markus Baur: „Ja, denn es gibt Kriterien, die einen Standort unmöglich machen bzw. Kriterien, die sehr strikte Anforderungen haben (zB. Abstände zu Querungsstellen von Fußgängern oder Kreuzungen, Stellen mit Unfallhäufungen). Vor allem Querungsstellen sogenannter ‚ungeschützter Verkehrsteilnehmer‘ (Fußgänger und Radfahrer) sind mit Bedacht zu wählen. Hier gelten strenge Anforderungen. Weiters dürfen Einrichtungen zur Verkehrslenkung und -leitung (Verkehrszeichen, Ampeln, Hinweiszeichen etc.) nicht verdeckt werden.“
Brauche ich auch bei einem Schaufenster-Screen ein verkehrstechnisches Gutachten?
Markus Baur: „Auch das hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie der Verkehrsteilnehmer von der Anlage beeinflusst wird. In Schaufenstern sind die Anlagen meist parallel zur Straße ausgerichtet, so dass ein Kfz-Lenker vermutlich weniger wahrnimmt als eine quer zur Fahrbahn stehende Anlage.“
Welche Kriterien können ein Digital Signage System definitiv ausschließen?
Markus Baur: „Wenn die Sicht beeinträchtigt wird (zB. an Kreuzungen, Schutzwegen, Sicht auf verkehrsrelevante Leiteinrichtungen). Auch im Bereich von Tunnelportalen und an Stellen mit Unfallhäufungen wird man keine Genehmigung bekommen. Überschwelligkeit ist ein Ausschlusskriterium. Das bedeutet, es entsteht eine zu hohe Informationsdichte durch das System und die Ablenkung von verkehrsrelevanten Einrichtungen wird zu groß. Dies kann der Fall sein, wenn mehrere Systeme im Umkreis errichtet werden sollen. Weiters dürfen die gezeigten Inhalte nicht zu Verwechselungen mit verkehrsrelevanten Anzeigen führen. Blendung, die die Sehleistung der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt, ist ebenfalls auszuschließen.“
Wo finde ich einen Gutachter, der mir ein verkehrstechnisches Gutachten erstellt?
Markus Baur: „Auf der Webseite des BMK findet sich eine Liste von speziell geschulten Straßenverkehrssicherheitsgutachtern (https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/infrastruktur/planung/verkehrssicherheitsgutachter.html). Ansonsten helfen erfahrene Anbieter wie Wallerie natürlich auch gerne weiter.“
Wie viel Vorlaufzeit muss ich für das RVS-Gutachten einplanen?
Markus Baur: „Zwischen sechs und acht Wochen.“
Zur Person:
Markus Baur betreibt seit 2013 sein eigenes Ingenieurbüro für Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft. Davor war er unter anderem Verkehrstechniker beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Heute liegen seine Schwerpunkte in den Bereichen Verkehrssicherheitsarbeit sowie der Beratung von Gemeinden, Ländern, der ASFINAG und Privatunternehmen zu verkehrsrelevanten Fragestellungen (Gutachten, Unfallhäufungsstellen-Management, Sicherheitsüberprüfungen am Autobahnen- und Schnellstraßennetz, Begleitung von Straßenbauprojekten in der Planungsphase, Planung von Verkehrsführungen bei Straßenbaustellen, …). Markus Baur ist Mitglied der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr, die auch Herausgeber der RVS-Richtlinien ist.
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